Kombiniert kieferorthopädisch- kieferchirurgische Therapie
Besteht bei dem erwachsenen Patienten eine Fehllage des Kiefers in Bezug zum Gesichtsschädel oder dem Gegenkiefer, ist bei extremen Fällen oft ein chirurgischer Eingriff zur Korrektur die einzige Lösung. Vor und nach der Operation befindet sich der Patient in kieferorthopädischer Behandlung.
Chirurgische Korrekturen in Kombination mit einer kieferorthopädischen Therapie werden bei starken Lageabweichungen des Oberkiefers und/oder Unterkiefers eingesetzt.
Sie werden immer dann erforderlich, wenn es zu einer massiven Einschränkung der Kaufunktion, drohendem Zahnverlust, Schmerzen im Bereich der Kiefergelenke oder Beeinträchtigung der Sprache kommt.
Neben diesen rein medizinisch begründeten Verbesserungen kommt es in der Regel durch diese Kombinationstherapie zu einer deutlichen Steigerung der Lebensqualität durch eine Verschönerung des äußeren Erscheinungsbildes.
Behandlungsmöglichkeiten einer Kieferfehllage nach abgeschlossenem Kieferwachstum:
1. Zahnstellungsänderung ohne Kieferlageveränderung
Als dentoalveoläre Kompensation bezeichnet man eine Behandlung, bei der die Kieferfehllage nicht korrigiert wird. Es wird viel mehr versucht, über Veränderungen an der Zahnstellung diese Fehllage zu kompensieren.
Eine alleinige kieferorthopädische Therapie, die die Kieferfehlstellung durch das Ziehen von Zähnen und/oder Stellungsanpassung der Zähne ausgleichen soll, ist nur bei kleineren Kieferabweichungen mit einem ansprechenden ästhetischen Profil sinnvoll.
Die Kosten für eine solche rein kieferorthopädische Therapie werden im Erwachsenenalter nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
2. Kieferorthopädisch-kieferchirurgische Therapie
Liegt bei einem erwachsenen Patienten eine ausgeprägte Fehllage der Kiefer vor, so ist oftmals eine kombiniert kieferorthopädisch-kieferchirurgische Therapie die einzig sinnvolle Behandlungsmöglichkeit.
Bei dieser Therapieform wird im Unterschied zur dentoalveolären Kompensation sowohl die Kieferfehllage als auch die Zahnstellung korrigiert.
In diesen Fällen kommt es zu einer engen Zusammenarbeit zwischen dem Kieferorthopäden und einem Kieferchirurgen, die gemeinsam die Behandlung des Patienten planen und durchführen.
Der Kieferorthopäde führt die Stellungskorrektur der Zähne durch, der operative Eingriff zwecks Kieferlagekorrektur erfolgt durch den Kieferchirurgen.
Erste Beratungs- und Aufklärungsgespräche, ob eine solche Behandlung im Einzelfall angebracht ist, finden in der Regel zunächst durch den Kieferorthopäden statt. Wird eine Kombinationsbehandlung in Betracht gezogen, so wird der Patient zu einer weiteren Beratung an einen Kieferchirurgen überwiesen.
In den meisten Fällen ist eine kieferorthopädische Behandlung vor und nach der eigentlichen Lagekorrektur der Kiefer erforderlich.
Die Grundkosten einer solchen sehr aufwendigen Therapie, die sich aus kieferorthopädischen und kieferchirurgischen Leistungen zusammensetzt, werden in der Regel, je nach Schweregrad der Fehlstellung, von den Krankenkassen übernommen.
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